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disy Logos:

RGB, 150 x 60, 72 dpi,
2kb, GIF, download

RGB, 500 x 209, 72 dpi,
5 kb, GIF, download

RGB, 150 x 60, 72 dpi,
3 kb, JPG, download

RGB, 500x209, 72 dpi,
12 kb, JPG, download

CMYK, 12,7kb, 300 dpi, PDF, download

CMYK, 382 kb, EPS, download

CMYK, 128 kb, PS, download

CMYK, 2953x1055, 300 dpi, 297 kb, TIF, download

Richtlinien zur Verwendung des disy-Firmenlogos

Bei dem disy-Firmenlogo handelt es sich um eine speziell entworfene Form des Firmennamens, die in keiner Weise neu gesetzt oder geändert werden darf. Illustrationen für das Logo sind in gedruckter sowie in elektronischer Form verfügbar.

Farbe

Die zulässigen Farben für das Logo sind:

  • für das Datenbank-Symbol blau (HKS 39, CMYK 100-60-0-0, RGB 0-94-165 )
  • für den Schriftzug schwarz. Für die Verwendung des Logos in vollständig schwarz/weißen Dokumenten sind folgende Farben zulässig:
    • für das Datenbank-Symbol grau 66%
    • für den Schriftzug schwarz

Das Logo sollte niemals rückprojiziert, aus Vierfarbdruckrastern aufgebaut oder in mehrere Farben aufgeteilt werden.

Größe, Platzierung, Abstand

  • Mindestgröße:
    Das Logo sollte stets mindestens 28 x 10,5 mm , 330 x 124 Px , 1,1 x 0,413 Inch groß sein. Kleinere Größen verringern die Lesbarkeit erheblich.
  • Platzierung und Nutzung:
    Das disy-Logo sollte nur in einer horizontalen Position erscheinen.
    Das disy-Logo darf niemals dazu verwendet werden, das Wort "disy" in einem Text darzustellen, gleich, ob es in einer Überschrift, einer Produktnamenlogotype oder im Fließtext erscheint.
  • Abstand zu anderen Elementen:
    Damit das Logo ordnungsgemäß dargestellt wird, muss ein Mindestabstand zwischen dem Logo und anderen Elementen gewahrt bleiben. Die halbe Höhe des Buchstabens "d" im disy-Logo markiert dabei den freizulassenden Mindestabstand, der zwischen dem Logo und anderen Elementen zu allen Seiten des Logos hin gewahrt werden muss.

Verwendung des Logos

  • Verwendung des Logos zusammen mit anderen Grafiken:
    Das disy-Logo darf weder in Verbindung mit anderen Symbolen (mit Ausnahme des Symbols für eine eingetragene Marke) erscheinen, noch darf es in einem Feld, einem Kreis oder einer anderen Form eingeschlossen sein. Der Umstand, dass es weltweit nur ein einziges Firmenlogo gibt, stellt sicher, dass disy auf der ganzen Welt einheitlich erkannt und wahrgenommen wird.
  • Verwendung durch Dritte:
    Das disy-Logo darf nur verwendet werden, wenn auf die disy Informationssysteme GmbH Bezug genommen wird. Zusätzlich zu den hier genannten Regeln, die die Farbe, Größe und Platzierung betreffen, müssen Dritte sich auch mit den folgenden Bestimmungen einverstanden erklären, wenn sie das disy-Firmenlogo verwenden wollen. Jede Verwendung des Logos, die nicht durch die unten genannten Voraussetzungen gedeckt sind, sind ausnahmslos untersagt.
  • Richtlinien für Dritte
    - Unser Logo darf nur dazu verwendet werden, entweder disy selbst, Produkte oder Dienstleistungen von disy Informationssysteme GmbH zu identifizieren.
    - Unser Logo darf nicht auf eine Weise verwendet werden, die vermuten ließe, dass Ihr Unternehmen von disy gefördert oder unterstützt wird oder mit disy verbunden ist.
    - Unser Logo darf nicht auf eine Weise verwendet werden, die den Eindruck erweckt, dass die von Ihrem Unternehmen angebotenen Waren, Dienstleistungen oder Websites von disy gefördert oder gebilligt werden oder mit disy verbunden sind.
    - Unser Logo darf nicht auf eine Weise verwendet werden, die dazu geeignet ist, disy oder ihre Produkte oder Dienstleistungen herabzusetzen.
    - Unser Logo sollte auf Materialien, die von Ihrer Firma produziert oder vertrieben werden, niemals größer und/oder aufälliger erscheinen als Ihre Geschäftsbezeichnung, Ihre Dienstleistungsbezeichnung oder Ihre Marke.
    - Das Logo darf nur so verwendet werden, wie es von disy zur Verfügung gestellt wird, ohne Veränderungen der Farbe oder des Designs. Kamerafertige Darstellungen werden nur zum Zweck der Vervielfältigung zur Verfügung gestellt.
    - disy behält sich das Recht vor, gegen unerlaubte Verwendungen oder Missbrauch ihrer Marken oder andere Verstöße gegen anwendbares Recht vorzugehen.